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Anmeldung im VCP

 

Wie funktioniert die Anmeldung?

 

Das Anmeldeformular für den VCP


Ein Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im VCP muss ausgefüllt werden. Diese Anträge werden bei uns im Stamm vom Sippen- oder Stammesleiter ausgehändigt. Wir beschreiben hier nun Schritt für Schritt, wie das Formular ausgefüllt werden soll.

1. Vorbereitung des Formulars: Schwierigkeiten bereitet meistens die Zuordnung innerhalb des VCP (Regions- und Stammesnummer). Darum werden diese Felder schon vom Stammesleiter und/oder Gruppenleiter ausgefüllt werden, bevor das Formular dem angehenden Mitglied zum ausfüllen mit- gegeben wird.
2. Von den Eltern/Mitgliedern ausfüllen lassen: Die persönlichen Angaben sollen vom Antragsteller, d.h. dem zukünftigen
Mitglied, ausgefüllt werden.

Das Eintrittsdatum ist der Monat, ab dem die Mitgliedschaft gültig sein soll. Auch bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der Mitgliedsbeitrag für das ganze Kalenderjahr eingezogen. Ausnahme: Der Beitritt erfolgt in den letzten drei Monaten des Jahres. In dem Fall wird der Beitrag erst im folgenden Kalenderjahr eingezogen.

Der Antragssteller (und nicht die Eltern) muss die Bundesordnung mit seiner Unterschrift anerkennen, auch wenn er noch nicht volljährig ist. Bei nicht volljährigen Mitgliedern müssen die Eltern dem Aufnahmeantrag zustimmen.

Die Zahlung des Mitgliederbeitrages erfolgt einmal jährlich per Bankeinzug. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten die Einzugsermächtigung ausfüllen und unterschreiben. Hat ein Mitglied keine Einzugsermächtigung erteilt, wird eine Rechnung per Post zugestellt. Wegen der anfallenden Mehrkosten wird eine Gebühr von 3,00 Euro jährlich erhoben.

3. Kontrollieren, unterschreiben, ans Landesbüro schicken: Das ausgefüllte Formular wird dem Stammesführer abgegeben, der auf der Rückseite einen Bearbeitungsvermerk macht, nachdem er die Angaben auf Richtigkeit überprüft hat.

Erst dann unterschreibt er den Antrag und kann ggf. noch eine Bemerkung dazu schreiben.
Der Aufnahmeantrag muss an das Landesbüro (Johannisberg 12, 61231 Bad Nauheim) geschickt werden, das ihn dann weiter an die Bundeszentrale leitet.
Wenn der Antrag in der Bundeszentrale eingegangen ist, verschickt diese ein Begrüßungsschreiben und das Mitgliederheftchen.

 

Beiblatt zur Anmeldung im VCP Hessen

 

Dem Anmeldeformular liegt ein „Mitglied werden“ - Informationsblatt bei. Dieses Blatt beinhaltet die Zusammensetzung des jährlichen Beitrags und setzt die Mitglieder und Eltern über die Höhe des hessischen Landesbeitrags in Kenntnis.

Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme des Landesbeitrags und legen das Beiblatt gemeinsam mit dem Anmeldeformular beim Stammesführer vor.

 

Antrag auf Familienbeitrag

 

Beim Familienbeitrag zahlt das älteste Mitglied den vollen Beitrag der jeweiligen Stufe. Das zweitälteste Mitglied zahlt nur noch den halben Beitrag und alle weiteren Kinder sind beitragsfrei, sofern diese sonst den ermäßigten Kinder- und Jugendbeitrag zahlen würden. Die Familie bekommt nur eine Ausgabe der Verbandszeitschrift anp zugeschickt. Die Zahlung des Familienbeitrages erfolgt durch das älteste Familienmitglied.
Das älteste Familienmitglied wird auf dem Formular als Absender eingetragen. Unbedingt die VCP-Mitgliedsnummer mit angeben, sofern nicht alle Mitglieder der Familie neu angemeldet werden! Das älteste Familienmitglied, bzw. ein Erziehungsberechtigter, unterschreibt das Formular.
Eine Kombination des Familienbeitrages mit anderen Beitragsermäßigungen ist nicht möglich. Im Gegensatz zu anderen Ermäßigungen muss der Antrag auf Familienbeitrag nur einmal gestellt werden.
Das Formular bietet Platz für bis zu sieben Familienmitglieder. Hier müssen Name, VCP-Mitgliedsnummer und Geburtsdatum eingetragen werden. Wenn die Familienmitglieder noch keine VCP Mitglieder sind, muss für jedes Mitglied ein eigenes Anmeldeformular ausgefüllt und gemeinsam mit dem Antragsformular auf Familienermäßigung eingereicht werden.
Damit dieser Ermäßigungsantrag für ein Kalenderjahr berücksichtigt werden kann, muss er bis spätestens zum 15.01. des Jahres in der Bundeszentrale vorliegen.
Der Antrag kann direkt an die Bundeszentrale geschickt werden.

 

Antrag auf Beitragsermäßigung

 

Der Antrag auf Beitragsermäßigung wird vom Landesbüro bearbeitet und dann an die Bundeszentrale weitergegeben.
a.) für Studenten, Schüler, Zivil- und Wehrdienstleistende:
Für Studenten, Schüler, Zivil- und Wehrdienstleistende wird weiterhin nur der Beitragssatz für Stufe I berechnet (39,- € Bundesbeitrag). Das Mitglied muss nachweisen, dass es in eine dieser Kategorien fällt, indem es eine Kopie des Schülerausweises, Studentenausweises oder ähnliches dem Antrag beilegt.
Diese Ermäßigung muss bis zum 15. Januar mit diesem Formular im Landesbüro beantragt werden.
b.) in sozialen Notlagen:
Möchte man in Stufe IV (12,- € Bundesbeitrag) der Beitragsordnung eingestuft werden, so muss glaubhaft gemacht werden, dass das Mitglied bzw. die Eltern den Jahresbeitrag nicht zahlen können. Auch hierfür sind Kopien der entsprechenden Belege bis zum 15. Januar vorzuweisen. Der Antrag auf Beitragsermäßigung in sozialen Notlagen wird vom Landesbüro geprüft.

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